Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass laut § 30 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Unterammergau, die Bekanntmachungen an den Gemeindetafeln bekannt gegeben werden. Diese ist nach § 30 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Unterammergau folgende Gemeindetafel:
- Rathaus (Haupteingang)
- Anwesen Dorfstraße 17
- Anwesen Am Bahnhof 1
- Scherenau Kapelle
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